MPGo
Zurück zur Startseite
MPGoDigitale Lösungen. Echter Mehrwert.

MPGo

Allgemeine Geschäftsbedingungen MPGo

Version 1.0

Stand: 01.07.2026


1. Anbieter

Anbieter ist:

Michael Puff

handelnd unter der Geschäftsbezeichnung MPGo

Mühlgasse 7

7042 Antau

Österreich

E-Mail: office@mpgo.at

Website: www.mpgo.at

MPGo ist eine Geschäftsbezeichnung von Michael Puff als Einzelunternehmer.

Nachfolgend wird der Anbieter einheitlich als MPGo bezeichnet.


2. Geltungsbereich und Einbeziehung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von MPGo gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Verbraucher sind Personen, für die das Geschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört. Unternehmer sind Personen oder Unternehmen, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.

Diese AGB gelten nur, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. MPGo weist den Kunden vor Vertragsabschluss auf die Geltung dieser AGB hin und stellt dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, die AGB zu lesen, zu speichern oder auszudrucken.

Dies kann insbesondere erfolgen durch:

  • Übermittlung der AGB als PDF,
  • Verlinkung der AGB im Angebot,
  • Hinweis in der Angebots-E-Mail,
  • Hinweis im Angebot selbst.

Ein bloßer Hinweis auf Rechnungen oder erst nach Vertragsabschluss reicht nicht aus, um diese AGB nachträglich einzubeziehen.

Mit Annahme eines Angebots bestätigt der Kunde, dass ihm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MPGo vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden und er deren Geltung akzeptiert.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere schriftliche Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder per E-Mail, gehen diesen AGB vor.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn MPGo diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.


3. Leistungen von MPGo

MPGo bietet insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen an:

  • Websites und Webauftritte,
  • Automatisierungen,
  • digitale Prozesse,
  • KI-Unterstützung,
  • technische Beratung,
  • einfache digitale Hilfe,
  • Betreuung, Anpassungen und Weiterentwicklung nach Umsetzung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.

MPGo erstellt individuelle digitale Lösungen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte technische Umsetzung, ein bestimmtes System oder eine bestimmte Methode, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.


4. Kostenlose Ersteinschätzung und Auftragsannahme

MPGo kann eine kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail anbieten.

Diese Ersteinschätzung ist unverbindlich. Sie begründet keinen Anspruch auf Umsetzung, Verfügbarkeit, bestimmte Preise, bestimmte Ergebnisse oder Annahme eines Auftrags.

MPGo darf Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Ein Anspruch auf Durchführung einer Leistung besteht erst, wenn MPGo den Auftrag ausdrücklich annimmt oder ein Angebot wirksam angenommen wurde.


5. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von MPGo werden in der Regel als PDF erstellt und per E-Mail übermittelt.

Angebote sind grundsätzlich 14 Tage gültig, sofern im jeweiligen Angebot keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt. Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:

  • Bestätigung per E-Mail,
  • Zahlung oder Anzahlung,
  • eindeutigen schriftlichen Startauftrag, zum Beispiel „Bitte umsetzen“.

Probeangebote, Entwürfe oder als Probedruck gekennzeichnete Dokumente sind nicht verbindlich.

Alle Preise verstehen sich als Angebotssumme, sofern nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Stunden oder nach Aufwand vereinbart wurde. Änderungen des Leistungsumfangs können den Preis verändern.

Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag sollen schriftlich festgehalten werden, insbesondere per E-Mail, aktualisiertem Angebot oder schriftlicher Bestätigung.


6. Kommunikation

Die Kommunikation per E-Mail ist der bevorzugte Kommunikationsweg von MPGo.

Verbindliche Projektabstimmungen, Freigaben, Änderungswünsche, Angebotsannahmen und sonstige wesentliche Vereinbarungen sollen möglichst schriftlich erfolgen, insbesondere per E-Mail.

Telefonate, Videocalls oder Meetings sind bei Bedarf und nach Vereinbarung vorgesehen. MPGo arbeitet bevorzugt schriftlich und setzt Calls oder Meetings dort ein, wo sie für Abstimmung oder Projektfortschritt sinnvoll sind.


7. Preise, Abrechnung, Anzahlung und Teilrechnungen

MPGo kann Leistungen je nach Angebot als Pauschalpreis oder nach Stunden abrechnen.

Die jeweilige Abrechnungsart ergibt sich aus dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

Stundensätze werden nicht allgemein in diesen AGB festgelegt. Sie ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.

MPGo kann bei größeren Projekten eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

Der Projektstart kann vom Eingang der vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.

MPGo darf Teilrechnungen stellen, wenn dies im Angebot vereinbart ist oder sich aus dem Projektfortschritt ergibt.


8. Drittanbieter-Kosten und externe Leistungen

Drittanbieter-Kosten, Lizenzkosten, Hosting, Domains, Plugins, Themes, Stockmaterial, APIs, KI-Tools oder sonstige externe Kosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben ist.

Kostenpflichtige Drittanbieter-Leistungen werden nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden beauftragt, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind. Die Zustimmung kann insbesondere per E-Mail erfolgen.

Drittanbieter-Kosten können je nach Vereinbarung direkt vom Kunden getragen oder von MPGo weiterverrechnet werden.

Laufende Verträge und Konten bei Drittanbietern sollen nach Möglichkeit direkt auf den Kunden laufen.

MPGo kann bei der Einrichtung und Betreuung von Drittanbietern unterstützen, haftet jedoch nicht für Ausfälle, Preisänderungen, Leistungsänderungen, technische Probleme oder Entscheidungen dieser Anbieter.

Für Open-Source-Software, Themes, Plugins, Frameworks, Stockmaterial, APIs und sonstige externe Bestandteile gelten deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen zusätzlich.

Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten, soweit sie seine Nutzung betreffen.


9. Rechnungen und Zahlung

Der Kunde stimmt zu, dass Angebote, Rechnungen und sonstige vertragsbezogene Dokumente elektronisch per E-Mail übermittelt werden dürfen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Übermittlungsart vereinbart wurde.

Die Übermittlung per E-Mail ist der Standardweg, eine andere Übermittlung ist nur nach Vereinbarung vorgesehen.

Rechnungen werden in der Regel als PDF erstellt.

Das Zahlungsziel ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung. Standardmäßig beträgt das Zahlungsziel 14 Tage ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bereits versendete Rechnungen werden nicht einfach nachträglich geändert. Wenn eine Korrektur erforderlich ist, wird die Rechnung ordnungsgemäß storniert, korrigiert oder neu ausgestellt.

MPGo kann auf Angeboten und Rechnungen auf eine Umsatzsteuerbefreiung aufgrund der Kleinunternehmerregelung hinweisen, sofern diese zum jeweiligen Zeitpunkt zutrifft. Diese Regelung wird nicht allgemein in diesen AGB festgelegt.


10. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug erfolgt zunächst in der Regel eine freundliche Zahlungserinnerung.

Bleibt die Zahlung weiterhin aus, kann MPGo eine Mahnung senden.

Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene, zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bei Zahlungsverzug darf MPGo nach vorheriger Erinnerung oder Mahnung die weitere Arbeit pausieren.

Bei wiederholtem oder längerem Zahlungsverzug darf MPGo den Vertrag nach vorheriger Mahnung oder angemessener Fristsetzung beenden.

Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten und vereinbarte Teilabschnitte bleiben zahlungspflichtig.


11. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt MPGo alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung.

Dazu zählen insbesondere:

  • Texte,
  • Bilder,
  • Logos,
  • Impressumsdaten,
  • Datenschutzinformationen,
  • Zugangsdaten,
  • technische Informationen,
  • Freigaben,
  • Rückmeldungen,
  • sonstige projektbezogene Angaben.

Verzögert sich ein Projekt, weil der Kunde erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt, verlängern sich Fristen entsprechend.

Wenn der Kunde längere Zeit nicht mitwirkt, ruht oder pausiert das Projekt. Nach vorheriger Erinnerung darf MPGo das Projekt beenden. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten bleiben zahlungspflichtig.


12. Verantwortung für Kundeninhalte

Der Kunde ist für bereitgestellte Inhalte, deren Richtigkeit und die erforderlichen Rechte verantwortlich.

Das betrifft insbesondere:

  • Texte,
  • Bilder,
  • Logos,
  • Marken,
  • Videos,
  • Musik,
  • Dateien,
  • Impressumsdaten,
  • Datenschutzangaben,
  • sonstige Materialien.

Der Kunde bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und diese von MPGo im Rahmen des Auftrags verwendet werden dürfen.

MPGo haftet nicht für Rechtsverletzungen, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Angaben oder Materialien entstehen.

Korrekturlesen, Textoptimierung, Bildbearbeitung oder inhaltliche Überarbeitung von Kundendaten ist nur enthalten, wenn dies im Angebot vereinbart oder extra beauftragt wurde.


13. Rechtliche, steuerliche und finanzielle Themen

MPGo bietet technische, digitale und organisatorische Unterstützung.

MPGo erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Finanzberatung.

Rechtliche, steuerliche oder finanzielle Fragen müssen vom Kunden selbst oder durch geeignete Fachleute geprüft werden.

Das gilt insbesondere für:

  • Impressum,
  • Datenschutz,
  • Cookie-Hinweise,
  • AGB,
  • Widerrufsbelehrungen,
  • steuerliche Angaben,
  • Rechnungsangaben,
  • rechtliche Pflichttexte,
  • Markenrechte,
  • Urheberrechte,
  • wettbewerbsrechtliche Themen.

MPGo kann Mustertexte oder KI-Entwürfe für Impressum, Datenschutz, AGB, E-Mails oder Website-Texte erstellen. Diese dienen ausschließlich als unverbindliche Entwürfe und Hilfestellung. Eine rechtliche Prüfung oder Verantwortung für die rechtliche Richtigkeit übernimmt MPGo nicht.

Der Kunde ist für Impressum, Datenschutz, Cookie-Hinweise und sonstige rechtliche Pflichttexte auf seinen Websites oder digitalen Auftritten verantwortlich. MPGo kann bei der technischen Einbindung und Struktur unterstützen, ersetzt aber keine Rechtsprüfung durch Fachleute.


14. Fristen und Liefertermine

Fristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Wenn der Kunde benötigte Informationen, Inhalte, Zugangsdaten oder Freigaben verspätet liefert, verlängern sich Termine entsprechend.

Fristen und Termine verlängern sich außerdem angemessen, wenn Verzögerungen durch Umstände entstehen, die MPGo nicht zu vertreten hat.

Dazu zählen insbesondere:

  • Verzögerungen durch Drittanbieter,
  • technische Störungen,
  • Krankheit,
  • fehlende Mitwirkung des Kunden,
  • höhere Gewalt,
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

15. Änderungen und Mehraufwand

Der vereinbarte Preis gilt nur für den vereinbarten Leistungsumfang.

Änderungswünsche nach Angebotsannahme können zusätzlichen Aufwand verursachen und extra verrechnet werden.

MPGo informiert den Kunden nach Möglichkeit vorab, wenn dadurch Mehrkosten entstehen.

Bei wesentlicher Änderung oder Erweiterung des Projektumfangs kann MPGo ein neues oder ergänzendes Angebot erstellen.

Neue Wünsche, Erweiterungen, Designänderungen oder nachträgliche Anpassungen sind keine Mängel und können gesondert verrechnet werden, sofern sie nicht bereits vom Angebot umfasst sind.


16. Übergabe, Prüfung und Abnahme

Nach Übergabe, Testlink, Bereitstellung oder Fertigstellung erhält der Kunde die Möglichkeit, die Leistung zu prüfen.

MPGo kann dem Kunden eine angemessene Prüffrist setzen, in der Regel 7 Tage ab Übergabe oder Bereitstellung.

MPGo weist den Kunden bei Übergabe nochmals ausdrücklich auf die Prüffrist und die Bedeutung einer ausbleibenden Rückmeldung hin.

MPGo kann den Kunden bei Übergabe zusätzlich per E-Mail auf die Prüffrist, die Bedeutung einer ausbleibenden Rückmeldung sowie auf die Möglichkeit einer Abnahme durch Nutzung oder Veröffentlichung hinweisen.

Meldet der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel und nutzt oder veröffentlicht er die Leistung, kann die Leistung als abgenommen gelten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere wenn MPGo den Kunden zuvor ausdrücklich auf die Prüffrist und deren Bedeutung hingewiesen hat.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben unberührt.

Berechtigte Mängel werden von MPGo kostenlos behoben.

Kleine optische oder technische Abweichungen, die die wesentliche Nutzbarkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als wesentliche Mängel.


17. Gewährleistung

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen zwingend. Diese werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

Eine Abnahme, Freigabe oder Rückmeldung im Rahmen der Projektübergabe betrifft nur erkennbare Mängel der übergebenen Leistung und schränkt gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht ein.

Bei digitalen Leistungen gelten gegenüber Verbrauchern zusätzlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für digitale Leistungen.

Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nicht im Einzelfall zulässigerweise etwas anderes vereinbart wurde.


18. Browser, Geräte und technische Unterschiede

Leichte optische oder technische Abweichungen zwischen Browsern, Geräten, Betriebssystemen und Bildschirmgrößen sind zulässig, sofern die vereinbarte Leistung im Wesentlichen nutzbar bleibt.

Eine exakte Gleichdarstellung auf allen Geräten, Browsern und Systemen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


19. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält die vereinbarten Nutzungsrechte an fertigen Leistungen erst nach vollständiger Zahlung.

Vor vollständiger Zahlung bestehen keine dauerhaften Nutzungsrechte, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde darf fertige Leistungen erst nach vollständiger Zahlung dauerhaft nutzen, veröffentlichen oder weiterverwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die finale Veröffentlichung oder Freischaltung einer Website oder Leistung erfolgt je nach Angebot oder Vereinbarung.

MPGo darf die finale Veröffentlichung bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten, wenn nichts anderes vereinbart wurde.


20. Quellcode, Rohdaten und Projektdateien

Quellcode, Rohdaten, Projektdateien, interne Arbeitsdateien oder bearbeitbare Originaldateien werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in einer separaten Vereinbarung vorgesehen ist.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet MPGo nur die vereinbarte fertige Leistung.

Eigene Bausteine, Vorlagen, Code-Snippets, Ideen, Arbeitsweisen und Know-how von MPGo dürfen von MPGo wiederverwendet werden, solange keine vertraulichen Kundendaten, geschützten Inhalte oder exklusiv vereinbarten Leistungen übernommen werden.


21. KI-Unterstützung

MPGo darf KI unterstützend einsetzen, soweit dies für die jeweilige Leistung sinnvoll und zulässig ist.

Personenbezogene, vertrauliche oder sensible Kundendaten werden nur dann in KI-Tools eingegeben, wenn dies für den Auftrag erforderlich, zulässig und mit dem Kunden abgestimmt ist.

Zugangsdaten, Passwörter oder vergleichbare Sicherheitsinformationen werden nicht in KI-Tools eingegeben.

KI-Ergebnisse werden nach bestem Wissen geprüft. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, finale Inhalte vor Veröffentlichung oder Nutzung zu prüfen und freizugeben.

MPGo übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte vollständig fehlerfrei, rechtlich unbedenklich oder frei von Ähnlichkeiten mit bestehenden Inhalten sind.

Besonders rechtliche, steuerliche, medizinische, finanzielle oder sensible Inhalte müssen vom Kunden oder geeigneten Fachleuten geprüft werden.


22. Bestehende Kundensysteme

MPGo darf auf bestehende Kundensysteme zugreifen, soweit dies für den Auftrag notwendig ist und der Kunde die entsprechenden Zugänge bereitstellt.

Dazu zählen insbesondere:

  • bestehende Websites,
  • Hosting,
  • Domainverwaltung,
  • E-Mail-Systeme,
  • Datenbanken,
  • Google-Konten,
  • Social-Media-Konten,
  • WordPress/Adminbereiche,
  • sonstige digitale Systeme.

Der Kunde bleibt verantwortlich dafür, dass er zur Bereitstellung dieser Zugänge berechtigt ist.

MPGo darf Änderungen an bestehenden Kundensystemen durchführen, soweit diese für den Auftrag notwendig sind oder vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst werden.

MPGo haftet nicht für bereits bestehende Fehler, Altlasten, Sicherheitslücken oder technische Probleme in Kundensystemen. MPGo haftet nur für eigene Änderungen und Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang.

MPGo darf vor Arbeiten an bestehenden Kundensystemen ein Backup empfehlen oder verlangen. Wenn der Kunde kein Backup bereitstellt oder beauftragt, trägt er das Risiko bestehender Daten- und Systemstände, soweit gesetzlich zulässig.

MPGo darf Arbeiten an bestehenden Kundensystemen ablehnen oder pausieren, wenn das System zu riskant, unsicher, unklar oder technisch instabil ist.


23. Wartung, Betreuung, Support und Inhalte nach Projektabschluss

MPGo ist nach Projektabschluss nicht automatisch für Wartung, Updates, Backups, laufende Kontrolle, Sicherheitsüberwachung oder laufende Inhaltsaktualisierung verantwortlich.

Solche Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Bei laufender Betreuung gelten die Reaktionszeiten laut jeweiligem Betreuungsangebot. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt als Orientierung eine Reaktionszeit von in der Regel 24 bis 48 Stunden werktags.

MPGo bietet keine automatische Notfallbereitschaft oder 24/7-Erreichbarkeit. Eine Notfall- oder Bereitschaftsleistung gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart und separat bezahlt wird.

Laufende Abos oder Betreuungsverträge werden flexibel laut jeweiligem Angebot oder Betreuungsvertrag geregelt.

Laufende Betreuungen können laut jeweiligem Betreuungsangebot gekündigt werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine monatliche Kündigung zum Monatsende.

MPGo ist nach Übergabe nicht dauerhaft zu Einschulung, Support oder unbegrenzter Fragenbeantwortung verpflichtet.

Enthalten ist nur die vereinbarte Einweisung, Dokumentation oder Betreuung.


24. Sicherheit, Backups und Zugangsdaten

MPGo haftet bei Sicherheitsproblemen nur für eigene Fehler im gesetzlich zulässigen Umfang.

Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:

  • sichere Passwörter,
  • vertraulichen Umgang mit Zugangsdaten,
  • eigene Drittanbieter-Konten,
  • laufende Updates und Wartung, sofern keine Betreuung vereinbart wurde,
  • rechtzeitige Meldung von Sicherheitsproblemen.

Backups sind nur Teil der Leistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Ohne entsprechende Vereinbarung ist MPGo nicht automatisch für laufende Backups, Wiederherstellung oder Datensicherung verantwortlich.

MPGo haftet für Datenverlust nur bei selbst verursachten Schäden im gesetzlich zulässigen Umfang. Backups, laufende Datensicherung und Wiederherstellung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Zugangsdaten sollen möglichst sicher übergeben werden.

Der Kunde bleibt für Verwaltung, Änderung, Sperrung und Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

MPGo behandelt Zugangsdaten vertraulich und verwendet sie nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags.


25. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

MPGo verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies für Kommunikation, Angebotserstellung, Vertragsabwicklung, Leistungserbringung, Abrechnung, Dokumentation oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung von MPGo.

Soweit MPGo im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.

Dies kann insbesondere relevant sein bei Website-Wartung, technischem Support, Zugriff auf Kontaktformulare, Datenbanken, Newsletter-Systeme, Kundenverwaltungen oder vergleichbare Systeme.


26. Vertraulichkeit

MPGo behandelt nicht öffentlich bekannte Kundendaten, Zugangsdaten, Projektinformationen und vertrauliche Unterlagen vertraulich.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden.


27. Interne Dokumentation, interne Tools und Aufbewahrung

MPGo darf Arbeitsstände, Screenshots und projektbezogene Informationen intern dokumentieren, soweit dies für Projektabwicklung, Abrechnung, Support, Fehlerbehebung, Nachvollziehbarkeit oder spätere Betreuung notwendig ist.

MPGo darf eigene interne Tools zur Organisation und Abwicklung verwenden, insbesondere für:

  • Angebote,
  • Rechnungen,
  • Zeiterfassung,
  • Projektverwaltung,
  • Kundenlisten,
  • Buchhaltung,
  • Dokumentation.

Interne Tools von MPGo dienen nur der Organisation, Dokumentation, Abrechnung und Projektabwicklung. Sie ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.

MPGo darf Projektdateien, Arbeitsstände und Kundendaten nach Projektende aufbewahren, soweit dies gesetzlich, organisatorisch, für Nachweise, Abrechnung, Gewährleistung oder spätere Betreuung notwendig ist.

MPGo darf Kundendaten, Projektdateien und Arbeitsstände nach Ablauf gesetzlicher, vertraglicher oder organisatorisch notwendiger Fristen löschen.

Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung.


28. Subunternehmer und externe Dienstleister

MPGo darf geeignete Subunternehmer oder externe Dienstleister einsetzen, insbesondere für Design, Entwicklung, Texte, Fotos oder Spezialaufgaben.

MPGo bleibt Ansprechpartner des Kunden und achtet auf Datenschutz und Vertraulichkeit.


29. Rechtlich, technisch oder ethisch problematische Inhalte

MPGo darf rechtlich, technisch oder ethisch problematische Inhalte, Projekte oder Leistungen ablehnen, pausieren oder beenden.

Dazu zählen insbesondere:

  • offensichtlich rechtswidrige Inhalte,
  • diskriminierende oder beleidigende Inhalte,
  • Betrug oder Scam,
  • Urheberrechtsverletzungen,
  • irreführende Werbung,
  • unsichere oder missbräuchliche technische Zwecke,
  • sonstige Inhalte oder Projekte, die MPGo nicht verantworten möchte.

Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten bleiben zahlungspflichtig, soweit gesetzlich zulässig.


30. Keine Erfolgsgarantie

MPGo schuldet eine sorgfältige Umsetzung der vereinbarten Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

MPGo übernimmt insbesondere keine Garantie für:

  • bestimmte SEO-Rankings,
  • Google-Platzierungen,
  • Umsatz,
  • Reichweite,
  • Anfragen,
  • Verkäufe,
  • Conversion-Raten,
  • Social-Media-Erfolge,
  • sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.

Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


31. Referenzen und Hinweise auf Kundenwebsites

MPGo darf abgeschlossene Projekte nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden als Referenz nennen.

Ein Hinweis oder Link wie „Website by MPGo“ oder „Umgesetzt von MPGo“ wird nur gesetzt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


32. Projektstopp durch den Kunden

Der Kunde kann ein Projekt stoppen.

In diesem Fall muss der Kunde bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten und vereinbarte Teilabschnitte bezahlen.

Bei Pauschalprojekten kann MPGo anteilig nach Projektfortschritt abrechnen.


33. Widerruf/Rücktritt bei Verbrauchern

Wenn der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wird, kann dem Kunden ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zustehen.

Die Details ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von MPGo.

MPGo beginnt bei Verbrauchern vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist nur dann mit der Leistung, wenn der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt und die erforderlichen Bestätigungen abgegeben hat.

Widerruft der Verbraucher nach einer solchen ausdrücklichen Zustimmung, kann er verpflichtet sein, bereits erbrachte Dienstleistungen anteilig zu bezahlen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen oder bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen.

Details dazu ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.


34. Leistungen außerhalb Österreichs

MPGo richtet sich grundsätzlich an Kunden in Österreich.

Leistungen für Kunden außerhalb Österreichs sind nur nach individueller Vereinbarung vorgesehen.


35. Sprache

Die deutsche Fassung dieser AGB ist verbindlich.

Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der besseren Verständlichkeit und sind nicht rechtsverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


36. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht.

Für Verträge mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz von MPGo sachlich und örtlich zuständige Gericht zuständig.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.


37. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


38. Schlussbestimmungen

MPGo verwendet in offiziellen Dokumenten wie AGB, Angeboten und Rechnungen grundsätzlich die Sie-Form.

Diese AGB dienen als allgemeine Grundlage für die Zusammenarbeit.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich immer aus dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen schriftlichen Vereinbarung.

MPGo · Michael Puff · www.mpgo.atOnline-Dokument